Ein eigenes Heim ist für die meisten Menschen immer noch die beliebteste Art, ihre Altersvorsorge zu sichern.
Mit dem „Wohn-Riester“ kann man ein gefördertes Kapital für die selbst genutzte Wohnimmobilie nutzen. Tilgungen können dadurch auch steuerlich noch gefördert werden, wenn man das Geld für eine Immobilie nutzt, die man auch selber bewohnt. Man kann verschiedene Teilbereiche mit dem „Wohn-Riester“ abdecken. Man kann das Geld zu Bau oder Erwerb von Immobilien nutzen. Man muss allerdings diese Immobilie selber bewohnen. Auch kann man Tilgungen damit vornehmen. Auch kann man eine Entschuldung damit vornehmen. Aber man muss das Geld für eine selbst genutzte Immobilie einsetzten.
Das Gesetz, das im Bundestag geändert wurde, heißt „Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG)“. Es wurde am 20. Juni 2008 vom Bundestag verabschiedet. Dieses Gesetz ermöglicht Hauseigentümern, die ihr Eigentum selber nutzen, dass dieses Eigentum auch noch staatlich gefördert wird. Man kann nun sehr viel besser entscheiden, wie man das Geld, das man vom Staat bekommt, für seine Immobilie besser einsetzen kann. Allerdings sind mit diesem Geld auch Verpflichtungen verbunden, die man einhalten muss. Man muss förderberechtigt sein. Ein kleiner Überblick findet man nachfolgend.
Jeder, der in Deutschland lebt und steuerpflichtig ist, ist somit auch förderberechtigt. Zu diesen Personen zählen Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte, Beamte und Empfänger von Amtsbezügen, Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit und Kindererziehende. Eine Sonderregelung besteht bei Ehepaaren, bei denen nur ein Partner die „Wohn-Riester“ beantragt hat. Damit ist der andere Ehepartner mittelbar förderberechtigt. Allerdings nur, wenn sie nicht dauerhaft getrennt leben. Auch können Rentner oder dienstunfähige Personen gefördert werden. Wie genau aber diese Regelung bei Rentner aussieht, muss man mit einem Versicherungsvertreter besprechen, da es dort verschiedene Modelle gibt.
Mit dem „Wohn-Riester“ braucht man nicht mehr viele Bausparverträge abschließen, um irgendwann an eine staatliche Förderung zu gelangen. Man kann das Geld der „Wohn-Riester“ nutzen, um sich ein Haus zu kaufen oder zu bauen, eine Wohnung zu kaufen oder eine Eigentumswohnung zu erwerben. Man muss allerdings versichern, dass diese Wohnung oder dieses Haus der Lebensmittelpunkt des Zuteilungsberechtigten ist und auch als Hauptwohnsitz eingetragen ist. Eine Wohnung oder ein Haus ist dann bezugsfertig, nach den Richtlinien der „Wohn- Riester“, wenn Türen, Fenster, Heizung, Ver- und Entsorgungsanschlüsse, Sanitäreinrichtungen und eine Kochgelegenheit gegeben ist. Das „Wohn-Riester“ wird, wie bei klassischen Altersvorsorgesparprodukten, mit Mittel, die zur Bildung von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden, gefördert.